Bislang gab es nur Ausnahmen für Fahrzeuge von 3,5 Tonnen und 4,75 Tonnen, jedoch bedeutet das jetzige Gesetz nochmals eine erhebliche Verbesserung, da die meisten großen Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge mit Anhänger einen Führerschein für 7,5 Tonnen erfordern.
„Die neue Regelung kann so zur Stärkung des Ehrenamtes beitragen und dient der Motivationsförderung", so der CDU-Landtagsabgeordnete und Innenausschussmitglied Rafael Reißer, der sich für die Neuregelung in Wiesbaden einsetzte. Diese ermöglicht nach einer feuerwehr- oder organisationsinternen Einweisung und Prüfung auch Einsatzfahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen zu fahren. Das heißt konkret: Auf die ursprünglich vorgesehene teure und zusätzliche Ausbildung durch eine externe Fahrschule kann verzichtet werden.
Die Umsetzung des neuen Gesetzes schafft nun auch im Hinblick auf die Fahrzeuge mit 7,5 t eine erleichterte Möglichkeit zum Erwerb der dafür notwendigen Fahrerlaubnis. In Darmstadt können von der Neuregelung rund 70 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren profitieren, bei denen mehrere solcher Fahrzeuge und zusätzliche Anhänger geführt werden.

