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Land stärkt mit dem bundesweit einmaligen Kommunalen Schutzschirm die Handlungsfähigkeit der hessischen Kommunen

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Chris­tean Wagner: „Land stärkt mit dem bun­des­weit ein­ma­ligen Kom­mu­nalen Schutz­schirm die Hand­lungs­fä­hig­keit der hes­si­schen Kom­munen" -

 

„Tat­kräf­tiger Bei­trag der Regie­rung Bouf­fier zur Zukunfts­si­che­rung der Kom­munen"

 

„Mit dem bun­des­weit ein­ma­ligen Kom­mu­nalen Schutz­schirm stärkt die Lan­des­re­gie­rung die Hand­lungs­fä­hig­keit der hes­si­schen Kom­munen. Ins­ge­samt 3,2 Mil­li­arden Euro stehen für die Ent­schul­dung von Städten, Gemeinden und Kreisen zur Ver­fü­gung. Das ist ein tat­kräf­tiger Bei­trag der Regie­rung von Minis­ter­prä­si­dent Volker Bouf­fier zur Zukunfts­si­che­rung der Kom­munen. Mit dem Kom­mu­nalen Schutz­schirm stellen wir sicher, dass auch künf­tige Gene­ra­tionen noch genü­gend poli­ti­schen Gestal­tungs­spiel­raum haben. Das Land trägt den Schul­den­fonds voll­ständig und über­nimmt in vor­bild­li­cher Weise Ver­ant­wor­tung für seine Kom­munen", begrüßte der Vor­sit­zende der CDU-Frak­tion im Hes­si­schen Landtag, Dr. Chris­tean Wagner, die Eini­gung der Hes­si­schen Lan­des­re­gie­rung mit den Kom­mu­nalen Spit­zen­ver­bänden zur Umset­zung eines Kom­mu­nalen Schutz­schirms in Höhe von 3,2 Mil­li­arden Euro.

 

 

Minis­ter­prä­si­dent Volker Bouf­fier hatte in seiner Regie­rungs­er­klä­rung zu Beginn seiner Amts­zeit ange­kün­digt, dass er die Alt­schul­den­pro­ble­matik gemeinsam mit den Kom­munen angehen werde. Dies sei nun geschehen. Wagner ver­wies darauf, dass der Hes­si­sche Finanz­mi­nister ange­sichts der kom­plexen Materie, zügig gear­beitet und gehan­delt habe und die Umset­zung in enger poli­ti­scher und fach­li­cher Abstim­mung mit der Kom­mu­nalen Familie erfolgt sei.

 Der Schirm biete Schutz vor den hohen Zins­lasten und der dro­henden Hand­lungs­fä­hig­keit der Kom­munen. „Der Schutz­schirm wirkt sich für die Bür­ge­rinnen und Bürger in Hessen unmit­telbar aus: Schulen, Schwimm­bäder, Straßen, Kin­der­ta­ges­stätten und Bür­ger­häuser können besser finan­ziert und weiter unter­halten werden. Der Kom­mu­nale Schutz­schirm ist neben der Schul­den­bremse, dem Ener­gie­gipfel und der Lan­des­s­tif­tung ‚Mi­tein­ander in Hessen' ein stra­te­gi­sches Pro­jekt für die Zukunft unseres Landes. Die Kom­munen sind jetzt auf­ge­for­dert, wie es das Land bereits vor­macht, die Kon­so­li­die­rung der Haus­halte ent­schlossen anzu­gehen", so Wagner.

 Die Oppo­si­tion habe außer ritua­li­sierter Kritik keinen kon­struk­tiven Bei­trag geleistet und auch keine eigenen nach­hal­tigen Vor­schläge zur Ent­schul­dung der Kom­munen vor­ge­bracht. „Diese Hal­tung führt aber nicht aus der Schul­den­mi­sere heraus, son­dern ver­stärkt sie. Wir werden unserer Ver­ant­wor­tung für die Kom­munen gerecht und speisen sie nicht nur mit inhalts­losen Wor­t­hülsen ab, wie es die Oppo­si­tion gern macht", so Wagner. Er ver­wies im Übrigen darauf, dass der Kom­mu­nale Finanz­aus­gleich in diesem Jahr gegen­über 2011 um 10 Pro­zent auf fast 3,5 Mil­li­arden Euro steigt und damit so hoch wie noch nie nach dem zweiten Welt­krieg ist. Durch das Vor­ziehen der soge­nannten Spitz­ab­rech­nung erhöht er sich um wei­tere 135 Mil­lionen Euro. Dar­über hinaus sind im Rahmen des Kon­junk­tur­pro­gramms von Land und Bund 1,9 Mil­li­arden Euro direkt an die Kom­munen in Hessen geflossen.

 Hin­ter­grund­in­for­ma­tionen:

 Das Kon­zept sieht vor, dass das Land die hes­si­schen Kom­munen mit dem größten Kon­so­li­die­rungs­be­darf von einem Groß­teil ihrer Schulden ent­lastet. Für die krei­s­an­ge­hö­rige Städte und Gemeinden sowie die kreis­freien Städte ist eine Ent­schul­dungs­quote von 46 Pro­zent vor­ge­sehen, für die Land­kreise eine Ent­schul­dungs­quote von 34 Pro­zent. Gleich­zeitig ver­pflichten sich diese in einem indi­vi­duell fest­zu­le­genden Zeit­raum ihre Neu­ver­schul­dung auf null zurück­zu­fahren.

 Das Kon­zept ist kein klas­si­sches För­der­pro­gramm, son­dern soll den bedürf­tigen Kom­munen ziel­genau helfen. Dafür wurde zunächst ein objek­tives Kenn­zah­lenset defi­niert, das von allen Ver­hand­lungs­part­nern als Kom­pro­miss­lö­sung getragen wird. Nach diesen Berech­nungen wurden 106 Kom­munen als kon­so­li­die­rungs­be­dürftig ein­ge­stuft – dar­unter drei kreis­freie Städte, 89 krei­s­an­ge­hö­rige Städte und Gemeinden und 14 Land­kreise. 

Die Schul­den­dienst­hilfe des Kom­mu­nalen Schutz­schirms wird in Höhe von ins­ge­samt 3,2 Mil­li­arden Euro auf­ge­legt. Bis zu 2,8 Mil­li­arden Euro davon stehen zur lang­fris­tigen Til­gung kom­mu­naler Dar­lehen aus Lan­des­mit­teln zur Ver­fü­gung. Hinzu kommt wei­terhin eine Zins­ver­bil­li­gung in Höhe von 1 Pro­zent, was einem Umfang von etwa 400 Mil­lionen Euro ent­spricht. Die Kom­munen erhalten zudem auf Antrag eine wei­tere Zins­ver­bil­li­gung in Höhe von 1 Pro­zent vom 1. bis 15. Jahr der Til­gung und in Höhe von 0,5 Pro­zent ab dem 16. Jahr der Til­gung.

 

Zuletzt geändert am: Montag, den 23. Januar 2012 um 12:00 Uhr
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