Bürgerbegehren Klimaentscheid nicht zulässig – Ziele werden ernst genommen und aufgegriffen.

„Das Bürgerbegehren ‚Klimaentscheid Darmstadt‘ entspricht nicht den Anforderungen der hessischen Gemeindeordnung und ist deshalb rechtlich nicht zulässig“, resümieren die Fraktionsvorsitzenden der Grün-Schwarzen Koalition Nicole Frölich, Yücel Akdeniz (beide Grüne), Roland Desch und Alexander Schleith (beide CDU) die Prüfung des Bürgerbegehrens. „Gleichwohl werden die Ziele des Klimaentscheids sehr ernst genommen, eingehend überprüft und soweit möglich übernommen und umgesetzt.“
von Christiane Langvon Christiane Lang
Eine am 09.09.2020 beschlossene Magistratsvorlage setze sich detailliert mit den 11 geforderten klimapolitischen Zielen sowie der insgesamt 40 Unterziele auseinander. Dabei ergab sich, dass diese teilweise bereits umgesetzt werden, im Widerspruch zu Beschlüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt stehen, die Finanzierung viel zu gering angenommen wurde sind oder Beschlüsse der Stadt darüber hinaus gehen. „Wir haben im vergangenen Jahr mit dem Antrag ‚Höchste Priorität für den Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt‘ viele neue Festlegungen und Handlungsanweisungen beschlossen, um eine Minderung der Treibhausgasemmissionen im Einflussbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf null CO2-Emmissionen bis 2035 zu erreichen“, so die vier Fraktionsvorsitzenden weiter. „Das beinhaltet die Bewertung aller Magistratsvorlagen auf Klimarelevanz. Hinzu kommt die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes sowie ein Sofortprogramm Klimaschutz.“ Nach zwei Jahren sei eine Bewertung der umgesetzten Maßnahmen geplant. Das Sofortprogramm Klimaschutz umfasse 25 Maßnahmen schwerpunktmäßig aus den Bereichen Solarenergie, Mobilität und Energiesparen, die innerhalb der kommenden drei Jahre umgesetzt werden sollen. In vier weiteren Vorlagen gehe es um den Abschlussbericht zur Energie- und CO2-Bilanz und um die Evaluation des integrierten Klimaschutzkonzeptes von 2013, um die Ausschreibung einer Handreichung zum Klimaschutz sowie um die Grünflächenstrategie und Blühwiesenpatenschaften. „Teile des Bürgerbegehrens sind nicht mit der gemeinsamen Radstrategie vereinbar. Die Forderung einer Umgestaltung von Hauptverkehrs- und Nebenstraßen ist derart kurzfristig nicht umsetzbar und steht gegen die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Stadt Darmstadt und der Initiative Radentscheid. Die Forderung einer flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist in Umsetzung, allerdings nicht in der geforderten Zeitfrist“, erklären Frölich, Akdeniz, Desch und Schleith. „Andere Forderungen in diesem Bereich wie das Klimaticket oder Begrünungsmaßnahmen im Straßenraum werden übernommen.“ 

Das Bürgerbegehren Klimaentscheid sei zwar im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung unzulässig, da die Einreichungsfrist nicht gewahrt und die enthaltene Kostenschätzung viel zu niedrig angesetzt sei. „Die geforderten Ziele werden aber von uns sehr ernst genommen und fließen in die Erarbeitung weiterer Klimaschutzmaßnahmen ein. Wir freuen uns, wenn wir den Rückenwind aus der Zivilgesellschaft sinnvoll in unsere Fraktionsarbeit aufnehmen können“, so das Fazit der Koalitionspolitiker
Herr Frau
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