Wegweisendes Modellvorhaben für die Zukunftsbranche der Altenpflege
- Option des parallelen Erwerbs des schulischen und beruflichen Abschlusses
- Unterstützung der Pflegebranche bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs
- Berufliche Integrationsmaßnahme für junge Menschen mit Migrationshintergrund
Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes erklärte die seniorenpolitische Sprecherin der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Irmgard Klaff-Isselmann:
Das Hessische Altenpflegegesetz sieht zwar in § 4 Abs. 7 eine sogenannte Modellklausel vor, um mit dem Ziel der Erschließung neuer Zielgruppen Ausbildungsformate in der Altenpflegehelferausbildung zu erproben. Bisher muss aber bei Modellausbildungen, wie bei der Regelausbildung, der Hauptschulabschluss bereits vor Beginn der Ausbildung nachgewiesen werden. Voraussetzung für die Umsetzung des angedachten Modellansatzes in der Fläche ist somit die Änderung des Hessischen Altenpflegegesetztes. Mit der Anpassung der Modellklausel wird letztlich die gesetzliche Voraussetzung geschaffen, damit integrative Ausbildungsformen in Hessen erprobt werden können, die während der Altenpflegehelferausbildung in Teilzeit auch den Hauptschulabschluss vermitteln.
Das Modellvorhaben stellt folglich ein wichtiges und richtiges Instrument zur Unterstützung der Pflegebranche bei der Sicherung ihres Fachkräftebedarfs dar und ist zugleich ein weiterer aktiver Beitrag, um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen. Schließlich ist es ein Anliegen aller Akteure, weiterhin engagiert an einem Strang zu ziehen, damit mehr Menschen für das Berufsfeld der Altenpflege gewonnen werden können. Denn: Die Bevölkerung Hessens wird älter und immer mehr pflegebedürftige Menschen wollen und sollen gut versorgt sein.“