Eine neue Verfassung für Hessen

Es wurde schon lange darüber gesprochen, doch nun kommen die Arbeiten um eine Verfassungsänderung für Hessen langsam zum Ende. „Hessens Verfassung stammt aus dem Jahre 1946 und muss an das 21. Jahrhundert angepasst werden. So ist z.B. die Todesstrafe nicht mehr zeitgemäß, auch wenn Sie durch das übergeordnete Grundgesetz der Bundesrepublik gar nicht wirksam ist“, erklärt die Landtagsabgeordnete Irmgard Klaff-Isselmann.
In 19 Sitzungen hat die Enquetekommission Verfassungskonvent mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Gruppen einen überparteilichen Gesetzesentwurf erarbeitet. Dieser wird von der CDU, SPD, Grünen und FDP getragen und eingebracht werden. „Die Verfassung ist das Grundgerüst für unser Land und steht über den Parteien, den Wahlkämpfen und sonstigen politischen Disputen“, so die Abgeordnete. Bedeutende Änderungen sind u.a. das Absenken des passiven Wahlalters, also der Wählbarkeit zu einem Amt, von 21 auf 18 Jahre, sowie die Erleichterung für Volksbegehren und Volksentscheide. Weiterhin sollen künftig Nachhaltigkeit, Förderung der Infrastruktur, ein Gleichgewicht der Lebensverhältnisse von Stadt und Land, ein Bekenntnis zur Europäischen Union, der Datenschutz, die Stärkung und Förderung von Frauen, Männern und Kinderrechten sowie Förderung der Kultur, zu den verfassungsrechtlich verbrieften Staatszielen erklärt werden. Die Hürde für ein Volksbegehren wird von derzeit 20 Prozent auf 5 Prozent gesenkt und entspricht damit dem Quorum der anderen Länder.
Herr Frau
Einwilligungserklärung
Datenschutzerklärung
Hiermit berechtige ich die Betreiber dieser Webseite zur Nutzung der Daten im Sinn der nachfolgenden Datenschutzerklärung.*