„Wir stehen hinter den Beamten und Angestellten“

Anlässlich des zweiten Dienstrechtsänderungsgesetzes und der erfolgten Gleichstellung von Angestellten und Beamten für die Pflegezeit, erklären die Darmstädter Landtagsabgeordnete Irmgard-Klaff-Isselmann (CDU) und der CDA Stadtverbandsvorsitzende Peter Mayer:
CDU Deutschlands/Dominik Butzmann CDU Deutschlands/Dominik Butzmann
Was tun wenn die Eltern älter werden? Oder wenn die Kinder längere Zeit krank sind? Den eigenen Beruf mit der Familienplanung und der Pflege von Angehörigen unter einen Hut zu bringen ist nicht immer leicht. „Um den Menschen im Bereich der Familie und der Pflege zwei große Sorgen zu nehmen, hat die CDU geführte Landesregierung die Notwendigkeit einer zeitgemäßen rechtlichen Rahmenbedingung erkannt. Wir treten daher für eine moderne Verwaltung ein, die den Menschen einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit einräumt“, erklärt die Landtagsabgeordnete Irmgard Klaff-Isselmann. „Das Land Hessen und die CDU-geführte Landesregierung kommen damit einer zentralen Forderung der CDA (Christlich-Demokratische-Arbeitnehmerschaft – CDU-Sozialauschüsse) nach. Wir wollen den Menschen den Druck nehmen, an Schwierigkeiten zu denken, wenn es um die Pflege von Familienangehörigen oder kranken Kindern geht, während man arbeiten muss. Arbeit ist nicht nur notwendig um für sich und seine Liebsten sorgen zu können, sondern auch, um sich als gut in der Mitte der Gesellschaft aufgehoben zu fühlen“, so der Vorsitzende der CDA im Bezirk Südhessen und Darmstadt, Peter Mayer. „Wie die hessischen tarifbeschäftigten Angestellten, haben nun auch die Beamten die Möglichkeit zu einem Rechtsanspruch auf Freistellung erhalten. Es ist uns wichtig, dass jeder pflegebedürftigen Angehörigen beistehen kann. Denn gegenseitige Unterstützung ist ein Kernpunkt von Familie und wir Christdemokraten setzen uns für Familien ein“, betont die Abgeordnete. Mit dieser Anpassung wird der öffentliche Dienst nicht nur attraktiver, er richtet sich auch in Zukunft an junge, motivierte Frauen und Männer, um sie für die Arbeit z.B. beim Land zu gewinnen. „Schon länger besteht die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu pausieren, um sich Zeit für die Pflege von Angehörigen zu nehmen. Diese Zeit wird einem dennoch auf die Rentenzahlung angerechnet. Der Wiedereinstieg ist jederzeit möglich“, stellt Mayer fest. „Wir tun alles, damit die Bediensteten des Landes Hessen sich in ihrem Job wohl fühlen und sind zugleich Vorbild für manchen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft“, schließt Klaff-Isselmann ab.
Herr Frau
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