Jetzt sind die Bürger gefragt

Am 28.010. stehen nicht nur die Landtagswahlen an, die Bürgerinnen und Bürger Hessen dürfen auch über eine umfassende Verfassungsänderung abstimmen. Denn sie sind der oberste Souverän. So soll z.B. die Todesstrafe abgeschafft werden. Aber auch Ergänzungen und Neuerungen sind geplant. So soll z.B. die Förderung des Ehrenamtes, des Sports aber auch die Gleichstellung zwischen Mann und Frau als Staatsziel in der Verfassung verankert werden. Weiterhin sind u.a. geplant, das Absenken des passiven Wahlalters, also der Wählbarkeit zu einem Amt, von 21 auf 18 Jahre, sowie die Erleichterung für Volksbegehren und Volksentscheide. Hessens ‚Grundgesetz‘ soll an die Bedingungen des 21. Jahrhundert angepasst werden.
„Die Abschaffung der Todesstrafe aus der Verfassung war schon lange überfällig. Ich begrüße zudem, dass die Verfassungsänderung eine nachhaltige Politik verlangt, um die Umwelt zu schützen und sparsam mit unseren Ressourcen umzugehen. Das Schulden wir den nachfolgenden Generationen, denn die Ressourcen der Erde sind leider nicht unendlich“, sagt die Landtagsabgeordnete Irmgard Klaff-Isselmann. In 19 Sitzungen hat die Enquetekommission Verfassungskonvent mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Gruppen einen überparteilichen Gesetzesentwurf erarbeitet. Dieser wird von der CDU, SPD, Grünen und FDP getragen und eingebracht werden. „Die Verfassung ist das Grundgerüst für unser Land und steht über den Parteien, den Wahlkämpfen und sonstigen politischen Disputen“, so die Abgeordnete.
Herr Frau
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