Abschiebehaft gewährleistet Hessens Sicherheit

In einem Rechtsstaat gilt das Gesetz. Es gilt für die deutschen Staatsbürger, wie für Ausländer. Personen die ohne Erlaubnis nach Deutschland einreisen, oder deren Duldung abgelaufen ist, müssen das Land wieder verlassen. „Abschiebungshaft greif immer dann, wenn Fluchtgefahr besteht oder die Personen sonst negativ polizeilich aufgefallen sind und eine sichere Unterbringung nötig ist. Dieses Vorgehen ist stets die ultima ratio“, erklärt die Landtagsabgeordnete Irmgard Klaff-Isselmann.

Die Abschiebungshaft ist wie jede andere Justizvollzugsmaßnahmen ein wichtiger Baustein für die Sicherheit in Hessen. „Wir sind sehr drauf bedacht, dass die Anforderungen, die der Europäische Gerichtshof (EUGH) stellt, umgesetzt werden. Nicht zuletzt, um die Akzeptanz legaler Flüchtlinge in der Bevölkerung zu verbessern, müssen wir die Ausreisepflicht für abgelehnte Asylbewerber durchsetzen“, betont die Abgeordnete. 

Herr Frau
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