Unterstützung der Pflegebranche bei Fachkräftesicherung

 

  • Option des parallelen Erwerbs des schulischen und beruflichen Abschlusses
  • Berufliche Integrationsmaßnahme für junge Menschen mit Migrationshintergrund
  • Kein Abbau von Standards

Anlässlich zur Gesetzesänderung des Hessischen Altenpflegegesetzes erklärte die seniorenpolitische Sprecherin der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Irmgard Klaff-Isselmann:

„Wir haben zurzeit mit über 5.400 Auszubildenden einen historischen Höchststand in der Altenpflegeausbildung in Hessen. Daran wollen wir festhalten und weitere Interessenten für den spannenden Beruf der Altenpflegerin oder des Altenpflegers gewinnen. Die Landesinitiative ‚Pflege in Hessen integriert‘ hat sich deshalb eine gemeinsame Maßnahme von Altenpflegeschulen und Beruflichen Schulen für eine integrierte Modellausbildung in der Altenpflegehilfe zum Ziel gesetzt.

Die Maßnahme richtet sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler, die die Schulform InteA (Integration und Abschluss) beenden oder ihren Intensivkurs abschließen, aber noch über keinen Hauptschulabschluss verfügen. Somit eröffnet das Modellvorhaben Menschen mit Migrationshintergrund eine wertvolle berufliche Perspektive, die wegen eines fehlenden Hauptschulabschlusses so zunächst verschlossen geblieben wäre. Die Möglichkeit eines parallelen Erwerbs des schulischen und des beruflichen Abschlusses ist dabei besonders reizvoll und macht die Teilnahme an dem Modellvorhaben besonders attraktiv. Darüber hinaus werden wir in Zukunft auch verstärkt kultursensible Pflege auf den Weg bringen und anbieten müssen.

Das Hessische Altenpflegegesetz sieht eine sogenannte Modellklausel vor, um mit dem Ziel der Erschließung neuer Zielgruppen Ausbildungsformate in der Altenpflegehelferausbildung zu erproben. Bisher muss aber bei Modellausbildungen, wie bei der Regelausbildung, der Hauptschulabschluss bereits vor Beginn der Ausbildung nachgewiesen werden. Voraussetzung für die Umsetzung des angedachten Modellansatzes in der Fläche ist somit die Änderung des Hessischen Altenpflegegesetztes. Mit der Anpassung der Modellklausel wird letztlich die gesetzliche Voraussetzung geschaffen, damit integrative Ausbildungsformen in Hessen erprobt werden können, die während der Altenpflegehelferausbildung in Teilzeit auch den Hauptschulabschluss vermitteln. Daher braucht man auch keine Sorge haben, dass irgendwelche Standards abgebaut würden – ganz im Gegenteil.

Das Modellvorhaben stellt folglich ein wichtiges und richtiges Instrument zur Unterstützung der Pflegebranche bei der Sicherung ihres Fachkräftebedarfs dar und ist zugleich ein weiterer aktiver Beitrag, um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen. Schließlich ist es ein Anliegen aller Akteure, weiterhin engagiert an einem Strang zu ziehen, damit mehr Menschen für das Berufsfeld der Altenpflege gewonnen werden können.“

Herr Frau
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